|
Erstellung von schriftlichen Gutachten und Stellungnahmen von Schäden/Mängeln an Gebäuden. Durch unanhängige, neutrale und kompetente Gutachten haben Sie den Vorteil, Schäden oder Mängel zu dokumentieren, und diese durch fachliche Aussagen und Argumentation gegenüber dritten durchzusetzen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, baubegleitende Teilabnahmen zu machen. Dabei wird der gegenwertige Bautenstand aufgenommen und Teilleistungen auf Fehler und Mängel kontrolliert.
|